Kosten & Abrechnung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Privatpraxis für Psychotherapie - M. Sc. Tanja Stockhammer

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Selbstzahler:innen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig ganz oder teilweise übernommen. Da der Umfang der Erstattung von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und den jeweiligen Tarifbedingungen abhängt, empfehle ich Ihnen, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme sowie – sofern erforderlich – bei der Antragstellung.

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Ein Vorteil der Selbstzahlung besteht darin, dass keine Mitteilung an eine Krankenversicherung erfolgt.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu Kosten und Ablauf in einem unverbindlichen Telefonat.